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   BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64   

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https://dejure.org/1965,1210
BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64 (https://dejure.org/1965,1210)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1965 - VIII C 60.64 (https://dejure.org/1965,1210)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1965 - VIII C 60.64 (https://dejure.org/1965,1210)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64
    Der Erstattungsanspruch läßt sich auch nicht in anderer Weise begründen, etwa unter dem Gesichtspunkt der "ungerechtfertigten Bereicherung" oder einer "Geschäftsführung ohne Auftrag" (vgl. insoweit BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 6, 1 [10 f.]; 6, 323 [327]; 10, 282; ferner BGHZ 30, 162).
  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64
    Der Erstattungsanspruch läßt sich auch nicht in anderer Weise begründen, etwa unter dem Gesichtspunkt der "ungerechtfertigten Bereicherung" oder einer "Geschäftsführung ohne Auftrag" (vgl. insoweit BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 6, 1 [10 f.]; 6, 323 [327]; 10, 282; ferner BGHZ 30, 162).
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64
    Der Erstattungsanspruch läßt sich auch nicht in anderer Weise begründen, etwa unter dem Gesichtspunkt der "ungerechtfertigten Bereicherung" oder einer "Geschäftsführung ohne Auftrag" (vgl. insoweit BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 6, 1 [10 f.]; 6, 323 [327]; 10, 282; ferner BGHZ 30, 162).
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64
    Der Erstattungsanspruch läßt sich auch nicht in anderer Weise begründen, etwa unter dem Gesichtspunkt der "ungerechtfertigten Bereicherung" oder einer "Geschäftsführung ohne Auftrag" (vgl. insoweit BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 6, 1 [10 f.]; 6, 323 [327]; 10, 282; ferner BGHZ 30, 162).
  • BVerwG, 09.05.1958 - III C 42.57

    Rückforderungsanspruch an zuviel gezahlter Kriegsschadenrente - Divergieren von

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64
    Der Erstattungsanspruch läßt sich auch nicht in anderer Weise begründen, etwa unter dem Gesichtspunkt der "ungerechtfertigten Bereicherung" oder einer "Geschäftsführung ohne Auftrag" (vgl. insoweit BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 6, 1 [10 f.]; 6, 323 [327]; 10, 282; ferner BGHZ 30, 162).
  • BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60

    Anspruch auf Wiedergutmachungsleistungen - Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64
    Zur Abgrenzung wird im Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 53.60 -, NJW/RzW 1962 S. 230, dargelegt:.
  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 234.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64
    Als 'öffentlicher Dienst' im Sinne von § 1 Abs. 1 BWGöD gilt jede Beschäftigung bei deutschen Gebietskörperschaften, die unter einen der Tatbestände des § 2 BWGöD fällt, und außerdem jede sonstige unter § 2 BWGöD fallende Beschäftigung bei einem der in § 2 a BWGöD genannten Dienstherren (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1959 - BVerwG VIII C 234.59 - Pfennig, a.a.O., S. 27).
  • BVerwG, 27.11.1958 - II C 114.57
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64
    Wegen dieser Begriffserweiterungen heißt es in der Entscheidung BVerwGE 8, 34 (36) [BVerwG 27.11.1958 - II C 114/57], der Begriff des öffentlichen Dienstes sei im Bundeswiedergutmachungsgesetz weit gefaßt; damit wurde nicht gesagt, daß § 1 Abs. 1 BWGöD für sich allein von einem besonders weiten allgemeinen Begriff des öffentlichen Dienstes ausgehe.
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68

    Keine Einrede der Entreicherung bei Anspruch des Bundes gegen Gemeinde

    Denn N. sei schon vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Bürgermeister der beklagten Stadt H. ernannt worden, so daß eine Anwendung des § 23 BWGöD nicht in Betracht komme (zu vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Februar 1965 - BVerwG VIII C 60.64 -).

    - Ob N. auf Grund des in Rede stehenden früheren Beamtenverhältnisses Ansprüche aus dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 hat, kann unerörtert bleiben, weil der in § 23 BWGöD vorgesehene Erstattungsanspruch sich - anders als der in § 42 Abs. 1 Satz 1 G 131 vorgesehene Erstattungsanspruch (vgl. dazu § 42 Abs. 5 G 131) - nicht auch auf die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. vor dem 1. April 1951, endgültig übernommenen Beamten bezieht (ebenso Verwaltungsvorschrift zu § 23 BWGöD vom 31. Oktober 1951 [MinBlFin. S. 439] und das Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1965 - BVerwG VIII C 60.64 -).

    Parteien erörterten Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1965 - BVerwG VIII C 60.64 - kann die Revision nicht herleiten, daß im vorliegenden Fall die Regelung der Ausgleichszahlungen durch Verwaltungsakt erfolgt sei; denn der VIII. Senat hat in jenem Urteil ausgeführt, daß in der - § 42 G 131 vergleichbaren - Vorschrift des § 23 BWGöD (Fassung vom 23. Dezember 1955, BGBl. I S. 820) über die Übernahme anteilger Versorgungslasten durch den zur Wiedergutmachung verpflichteten Dienstherrn eine Regelung durch Verwaltungsakt gerade nicht vorgesehen sei.

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 62.64

    Rechtsmittel

    Dieser Zweckgedanke muß bei der Auslegung aller Vorschriften beachtet werden, welche nicht unmittelbar die Wiedergutmachungsansprüche, vielmehr die Verteilung der Pflichten und Lasten auf die im Geltungsbereich des Gesetzes befindlichen Dienstherren regeln (vgl. das die Auslegung von § 23 BWGöD betreffendeUrteil vom 11. Februar 1965 - BVerwG VIII C 60.64 -).
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